Die
Theorieprüfung mit Papierfragebögen gehört der
Vergangenheit an.
Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung kann jedoch weiter
wie bisher mit Fragebögen erfolgen oder nach Wahl mit neuem
Online-Lernprogramm bzw. USB-Stick.
"Begleitetes
Fahren mit 17"
Voraussetzungen:
Mit
der Führerscheinausbildung kann mit 16
1/2 Jahren in der Fahrschule begonnen werden.
Nach bestandener Fahrprüfung erhält der Bewerber
eine befristete Prüfbescheinigung, erst mit 18
Jahren dann den EU-Kartenführerschein. Die Begleitperson
(auch mehrere möglich) wird in die Prüfbescheinigung
eingetragen. Einschluss der Klassen M, L und S. Fahrzeuge
dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson gefahren
werden, da der Bewerber das Mindestalter schon erreicht
hat.
Anforderungen
an die Begleitperson:
Mindestalter
30 Jahre.
Besitz der Fahrerlaubnis seit mind. 5 Jahren. Maximal
3 Punkte in Flensburg . Empfohlen wird eine Einweisung
durch die Fahrschule.