Weiterbildung Lkw ++ Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ++

 

 

 
Wer ist betroffen?

Es gilt die Weiterbildungspflicht für alle Fahrer, die

  • - im Güterverkehr gewerblich fahren,
  • - im Personenverkehr gewerblich fahren,
  • - im Werksverkehr gewerblich fahren

und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klassen C1/CE oder D erforderlich ist.

 
Regelmäßige Weiterbildung
 

Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren; d.h. ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5-Tages-Block mit 7 Stunden pro Tag sind möglich.

 

Inhalte der Weiterbildung:

Modul 1: Eco-Training/ Wirtschaftliches Fahren

Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterkraftverkehr

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger

Modul 5: Ladungssicherung

 
Tageskurse der Weiterbildung Lkw bei uns:

jeweils samstags / Beginn 8.30 Uhr

Termine individuell buchbar und auf Anfrage

Weitere Informationen unter Tel. 09428 - 16 84